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Registrierung

Die BPS ist vom Land Oberösterreich als Registrierungsstelle für Bauprodukte nach der nationalen Baustoffliste ÖA benannt.

BPS als Registrierungsstelle für Bauprodukte betraut!

Die Registrierungsbescheinigungen der BPS erlauben Herstellern das Anbringen des ÜA-Zeichens auf den registrierten Bauprodukten. Die BPS bietet ihren Kunden kurze Durchlaufzeiten und somit eine zeitnahe Registrierung der Bauprodukte, womit einer Auslieferung am Markt nichts im Wege steht. Die Registrierungs-Schwerpunkte der BPS umfassen die Bauprodukte Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen sowie Stahl, Beton, Betonfertigteile und Kamine.



Mit Landesgesetzblatt Nr. 106/2014 wurde die oö. Boden- und Baustoffprüfstelle von der oö. Landesregierung als Registrierungsstelle für Bauprodukt nach der Baustoffliste ÜA betraut.

Registrierungsbescheinigungen der BPS erlauben den Herstellern das Anbringen des ÜA-Zeichens auf den registrierten Bauprodukten.

Verwaltungsabgaben für Registrierungen

Die Verwaltungsabgaben für die Registrierung wurden von der Landesregierung im $4 des LGBl Nr. 86/2018 Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben an die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle

(1) Die Verwaltungsabgabe für Registrierungen gemäß §§ 61 und 62 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt. (2) Die Grundgebühr beträgt bei 1. erstmaliger Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung für ein Produkt nach § 61 Oö. BauTG 2013 bei
  • a) Registrierungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren 520 €
  • b) Registrierungen mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren 390 €
2. Verlängerung, Neuausstellung oder sonstiger Änderung einer bestehenden Registrierungsbescheinigung für ein Produkt nach § 61 Oö. BauTG 2013 bei
  • a) Registrierungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren 360 €
  • b) Registrierungen mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren 275 €

(3) Die Bearbeitungsgebühr beträgt 145 Euro je angefangener Stunde Bearbeitungszeit