BPS als Registrierungsstelle für Bauprodukte betraut!
Die Registrierungsbescheinigungen der BPS erlauben Herstellern das Anbringen des ÜA-Zeichens auf den registrierten Bauprodukten. Die BPS bietet ihren Kunden kurze Durchlaufzeiten und somit eine zeitnahe Registrierung der Bauprodukte, womit einer Auslieferung am Markt nichts im Wege steht. Die Registrierungs-Schwerpunkte der BPS umfassen die Bauprodukte Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen sowie Stahl, Beton, Betonfertigteile und Kamine.
Mit Landesgesetzblatt Nr. 106/2014 wurde die oö. Boden- und Baustoffprüfstelle von der oö. Landesregierung als Registrierungsstelle für Bauprodukt nach der Baustoffliste ÜA betraut.
Registrierungsbescheinigungen der BPS erlauben den Herstellern das Anbringen des ÜA-Zeichens auf den registrierten Bauprodukten.